AGB

1.0 Anwendung, Geltung

1.1 Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen uns und unserem Kunden gelten die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausschließlich, wenn der Kunde/Unternehmer, eine juristische Person des öffentliches Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Bei Gegenbestätigung des Kunden zu seinen Einkaufsbedingungen gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

1.3 Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für Geschäfte zwischen uns und Auslandskunden. Soweit unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichendes nicht regeln, gilt für Auslandsgeschäfte das UN-Kaufrecht.

2.0 Vertragsabschluss, Pflichten, Programmbeschaffenheitsbestimmungen

2.1.1 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche in unsere Textform abgefasste Auftragsbestätigung.

2.1.2 Erfolgt die Auftragsanfrage des Kunden über das Internet werden wir ihnen zunächst eine Eingangsbestätigung der Auftragsanfrage erteilen. Diese Eingangsbestätigung gilt nicht als Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform abgefasste spätere Auftragsbestätigung.

2.2 Die Auftragsbestätigung enthält unsere Lieferverpflichtung und bestimmt die Beschaffenheit der zu liefernden Vertragsprodukte ausschließlich. Nebenabreden und spätere Änderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden gelten nicht.

2.3 Die Leistungs- und Beschaffenheitsbestimmung schließen Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Prospekte, soweit in TZ 2.1 nicht in Bezug genommen und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen, einschließlich Handelsvertreter aus, wenn in der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Werbeangaben, Prospekte, Datumblätter, Zeichnungen zur Beschaffenheitsbestimmung aufgeführt sind. Wir schließen § 434 (1) II 2 BGB ausdrücklich für die Beschaffenheitsbestimmung aus.

2.4 Sind Serienteile von uns an den Kunden zu liefern, muss der Kunde die Vorgabe für Material, Maße und technische Daten uns von ihm geprüft und so bestimmt übermitteln, dass die Serienfertigung ohne Entwicklungs- und Konstruktionsbeiträge und ohne eigene Prüfungsverpflichtung für die Vorgaben durch uns möglich ist. Der Kunde haftet uns gegenüber für die Richtigkeit von Zeichnungen und Dateien.

2.5 Überträgt uns der Kunde Problem- und Systemlösungen, so bestimmen sich die Beiträge aus einer getrennt zu erstellenden Pflichten- und Lastenliste, die die Auftragsbestätigung ergänzt und die Vertragsbestanteil ist.

3.0 Reise- und Zahlungsbedingungen, Widerrufsrecht des Internetbestellers

3.1 Falls in der schriftlichen Auftragsbestätigung abweichendes nicht vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versandspesen und Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche MWSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die in den Rechnungen getrennt ausgewiesen wird, hinzu.

3.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt. Wechsel und Schecks gelten erst bei Einlösung als Zahlung. Diskontspesen trägt der Käufer. Bei Überschreitung des Zahlungstermins bleibt uns die Berechnung von Verzugskosten und Zinsen in der Höhe des banküblichen Zinssatzes vorbehalten.

3.3 Wenn ein abweichendes Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung nicht enthalten ist, tritt Verzug durch Mahnung, spätestens aber nach § 286 III BGB ein. Die Verzinsung wird von uns in gesetzlicher Höhe berechnet (§288 BGB).

3.4 Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Aufrechnung und Zurückbehaltung mit bestrittenen Forderungen ist zwischen uns und dem Kunden ausgeschlossen.

4.0 Lieferfristen und Termine, Gefahrübergang

4.1 Lieferfristen und Termine bestimmen sich nach der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, auch ohne Vereinbarung Teillieferung zu leisten und zu berechnen.

4.2 Wenn wir an der Einhaltung von Lieferfristen und Terminen und der Erfüllung unserer Pflichten durch Umstände behindert werden, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen bei unserem Zulieferer, Lieferbehinderung von Roh- und Hilfsstoffen, die uns durch behördliche Maßnahmen, Embargos, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Elementarschäden bei unserem Zulieferer, schließen wir die Einhaltung der Lieferfristen und Termine aus. Diese verlängern sich um die Zeitspanne der Behinderung. Wird eine Lieferung aus den vorstehenden Gründen unmöglich, so werden wir und unser Kunde gegenseitig von den bestehenden Pflichten befreit.

4.3 Wenn abweichendes in der Auftragsbestätigung nicht geregelt ist, gilt EXW Incotherms 2000.

4.4 Eine Haftung für Verzugsschäden unseren Kunden gegenüber tritt nur bei grob fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Verschulden von uns oder unseren Mitarbeitern ein, es sei denn, der Liefertermin ist ausdrücklich als Festtermin und wesentliche Lieferverpflichtung vom Kunden uns mitgeteilt.

5.0 Leistungsstörungen, Pflichtverletzung, Haftung

5.1 Unsere Pflichten- und Beschaffenheitsbestimmungen für unsere Produkte ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

5.2 Es obliegt unserem Kunden, die von uns gefertigten Produkten binnen einer Frist von 7 Tagen auf Fehler, Mängel, Stückzahl zu überprüfen und bei Fehlern, Mängeln, abweichender Stückzahlen dies uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich so anzuzeigen, dass hier Fehler, Mängel oder Abweichungen von der Stückzahl und vom Auftragsinhalt so identifizieren können, dass wir unseren Nachbesserungsverpflichtungen nachkommen können.

5.3 Wir haften für bei unserem Kunden entstehende Schäden bei Vorsatz und/oder grob fahrlässigem Verschulden.

5.4 Bei Leistungsstörungen unserer Lieferungsverpflichtungen und der Beschaffenheitsbestimmung unserer Waren steht uns gegenüber dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Dieses Nachbesserungsrecht ist beschränkt auf 2 Nachbesserungsversuche. Tritt die Pflichtverletzung oder Abweichung von der Beschaffenheitsbestimmung nach Weiterverwendung unserer Produkte, z. B. als Komponenten in anderen Sachen an einem Lieferort des Kunden an seinen Kunden auf, so muss uns der Kunde Gelegenheit geben, unsere Nachbesserungsansprüche am Lieferort des Kunden wahrzunehmen.

5.5 Im Falle von Pflichtverletzungen von Nebenpflichten oder im Falle unwesentlicher Abweichungen von unseren Pflichten und der Beschaffenheitsbestimmung unserer Produkte schließen wir eine Haftung gegenüber unseren Kunden aus.

5.6 Falls unser Kunde wegen von uns fahrlässig zu vertretender Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt, oder den Kaufpreis mindert, oder durch die Pflichtverletzung durch Nachbesserung oder Nacherfüllung beseitigen, schließen wir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegen uns aus.

5.7 Jegliche Schadensersatzansprüche von uns beschränken sich auf solche Schäden, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar aus der Verwendung des von uns gelieferten Produktes sind.

5.8 Es obliegt dem Kunden, die von uns gelieferten Produkte zu warten und sie vor unerträglichen Umwelteinflüssen, z.B. chemischen Reaktionen, zu schützen. Gebrauchsübliche Abnutzung schließt eine Pflichtverletzung durch uns aus.

5.9 Bei Export unserer Produkte durch unseren Kunden, auch bei Weiterverarbeitung, Komponetenverwendung durch den Kunden, haften wir nicht für die Exportfähigkeit der Vertragsprodukte und die staatliche Genehmigung der Einfuhrfreiheit in die Exportländer unseres Kunden.

6.0 Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt, Zurückhaltung

6.1 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis der Kunde, wenn er Kaufmann ist, alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat.

6.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Hierbei entstandene Forderung tritt er bereits jetzt an uns ab. Diese Forderung darf der Kunde an Dritte, auch Banken, nicht abtreten. Der Kunde verpflichtet sich auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Forderungsbeträge mitzuteilen.

6.3 Freigabe von Sicherheiten
Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten, die den Nominalbetrag der Forderung von uns zuzüglich eines Zuschlags von 20% übersteigen, freizugeben. Die Wahl der freizugebenden Sicherheit treffen wir.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor Eigentumsübergang zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

6.5 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden und bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

6.6 Sollte bei Lieferung im Export die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlandes nicht wirksam sein, so ist der Kunde verpflichtet, wir sind berechtigt, den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Exportlandes und die erforderliche Registrierung vorzunehmen.Ist der Exportkunde mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist, die Ware in Besitz zu nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden einzulagern.

6.7 Steht uns ein Absonderungsrecht zu, so haftet unsere Sicherheit auch für künftige Insolvenzkosten.

6.8 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde kein Unternehmer im Sinne TZ 1.1 dieser AGB´s, so steht uns der einfache Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der bestellten Ware zu.

6.9 Wir sind zur Zurückhaltung unserer Lieferungen an den Kunden berechtigt, wenn Zahlungen aus vorausgegangenen Lieferungen offenstehen.

7.0 Garantieerklärung

7.1 Die Abgabe einer Garantieerklärung bedarf gesonderter, getrennter Schriftform außerhalb der Auftragsbestätigung.

7.2 Eine Garantieerklärung kommt wirksam nur zustande, wenn sie durch einen einzelvertretungsberechtigten oder einen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen eigenhändig unterzeichnet ist.

7.3 Beschaffenheitsbestimmungen und Leistungsbeschriebe enthalten keine Garantieerklärungen. Die Annahme stillschweigender Garantien wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.0 Produkthaftung

8.1 Wir sind Hersteller der von uns verarbeiteten und gelieferten Waren. Für uns zugelieferte Waren und Warenteilen die wir unseren Komponenten beistellen, ist Hersteller unser Lieferant.

8.2 Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Produkthaftung einschließlich der Haftungstatbeständen, die sich aus fehlerhafter Produktinformation, Datenblättern und der Dokumentation, die wir erstellt haben, ergeben.

8.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Auslandskunden übernehmen wir keine Überprüfung unserer Produkte auf die Beachtung besonderer Vorschriften des Nationalen Rechts am Sitz des Kunden.

8.4 Entsteht durch unser fahrlässiges Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung oder Konstruktion unserer Produkte oder durch fehlerhafte Beratung, Information oder fehlerhafter Bedienungsanleitung bei Übergabe unserer Produkte an unseren Kunden ein Schaden, auch aufgrund der Anspruchsgrundlagen der gesetzlichen Produkthaftung, so vereinbaren wir zwischen uns und unserem Kunden, dass die Haftung der Höhe nach auf die von uns abgeschlossene Schadensversicherung bei unserem Versicherer auf die jeweilige Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden beschränkt ist. Auf Verlangen des Kunden nennen wir diesem den Versicherer sowie die jeweilige Versicherungssumme.

8.5 Bei Inanspruchnahme von uns durch Dritte auf der Grundlage der Produkthaftung aus vom Kunden durchgeführter Verarbeitung unserer Waren verpflichtet sich der Kunde, uns im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, die Haftung ist ausschließlich durch unsere in das Produkt des Kunden eingebaute Komponente verursacht. Wir sagen bei der Abwehr solcher Ansprüche des Kunden unsere Unterstützung zu.

9.0 Datenschutz

9.1 Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Kunde über diese verfügen kann, zu speichern und zu verarbeiten.

9.2 Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Besteller entsprechende Sicherheitskopien her.Unser Server wird regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Besteller verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Besteller ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht übermittelte Daten einzusehen, dieses Risiko nimmt der Besteller in Kauf.

10.0 Werkzeuge und Modelle

Werden für die Durchführung eines Kundenauftrags Werkzeuge und Modelle entwickelt oder zur Entwicklung vergeben, so bleiben diese auch nach Ausführung des Auftrages unser Eigentum. Dieses gilt auch dann, wenn der Kunde sich an den Entwicklungskosten ganz oder teilweise beteiligt.

11.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Mündliche Absprachen sind unwirksam. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch der Verzicht auf die Schriftform.

11.2 Sollte eine Klausel dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so berührt diese die Wirksamkeit des Inhalts der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nicht die Gesamtnichtigkeit oder Unwirksamkeit der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zur Folge.

11.3 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Schwabmünchen.

11.4 Gerichtsstand
Für jegliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden, soweit er dem Kundenkreis gem. TZ 1.1 der AGB`s unterliegt, wird nach Wahl von uns beim Amtsgericht Augsburg oder Landgericht Augsburg ausschließlich vereinbart. Der Gerichtsstand bei dem nicht TZ 1.1 zugehörigen Personenkreis entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

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